Fluch und Segen der Zahlen - schwarz auf weiß

 

Sie erhofften sich Klarheit.
Klarheit zu ihren Finanzen, Klarheit zu ihrem finanziellen Rahmen.
Sie sehnten sich nach einem Rahmen zu ihrer emotionalen Trennung.

Mit diesem Wunsch war das Paar in die Mediationssitzung zur Anwaltsmediatorin gegangen,
zur juristischen Berechnung des Unterhalts.

Im Vorlauf zu dieser Sitzung hatten sie eine Liste der notwendigen Unterlagen erhalten.
Sie hatten diese feinsäuberlich sortiert und nummeriert.

Die Anwaltsmediatorin konnte gut damit arbeiten.
Verschiedene Rechnungsvarianten standen fast fertiggestellt zur Verfügung.
Einige Grundlagen für die Berechnungen waren offen.

Was soll ich eingeben, in das Berechnungsprogramm? War meine Frage als Anwaltsmediatorin.

Das Licht flammte auf.
Der Scheinwerferkegel war klar ausgerichtet.
Er zeigte: DIE SCHALTSTELLEN.
Er zeigte: DIE ENTSCHEIDUNGSPUNKTE.
Er warf diese Eltern auf die alles entscheidenden Fragen zurück:
WER SOLL MIT DEN KINDERN WO LEBEN?

Der erste Fluch des schwarz auf weiß, so fühlte es sich für die Medianten an.
Diese Frage wollten sie beantwortet haben, nicht gestellt.

Der zweite Fluch des schwarz auf weiß, folgte auf dem Fuße.
Bei einer Betreuung  70 % zu 30 % antwortet die juristische Berechnung im Kindesunterhalt nicht mit einer Aufteilung des Kindesunterhalts mit  70 % zu 30 %, sondern mit 100% zu 0%.

Ja, viele Menschen empfinden das als ungerecht. Selbst die, die 100% erhalten würden. So auch bei diesen Eltern.
Doch schwarz auf weiß hat viel MACHT.

Der Segen der Zahlen, der Segen der Mediation?

Diese Eltern hatten Klarheit erhalten.
Sie wussten, dass sie selbst die Entscheidung treffen mussten und auch durften.
Es stand in ihrer Macht.

Sie wussten, dass die Zahlen eine Richtschnur sein konnten, sie jedoch nicht banden.
Sie waren frei.

Sie wussten, dass sie trotz der Trennung ähnliche Ansichten hatten,
z.B. Betreuung  70 % zu 30 % soll auch Kindesunterhalt  70 % zu 30 % bedeuten.
Ihre Werte zählten.

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Ihre
Barbara Eiblmaier

Familienmediatorin
Fachanwältin für Familienrecht