Ein vergleich zu anwaltskosten

Aus Ihrer Trennung heraus möchten Sie sich gütlich einigen. Sie wollen NICHT streiten. Doch sie wollen WISSEN wie der Jurist über Ihre Situation denkt.

Die Mediation

bei Facettenreich Mediation

 

Wir Mediatoren denken im Kontext Ihrer Situation.
Wie sich z.B. die Übernahme einer Immobilie auf den Unterhalt auswirkt oder auch wie es den Kindern damit gehen wird, bezieht die Mediatorin in jede Betrachtung mit ein.

Die Mediation bei Facettenreich Mediation wird dabei nach Stundensatz abgerechnet.

 

Ein Beispiel:

Im Einzelthema Zugewinn / Vermögensauseinandersetzung hat sich in den letzten Jahren ergeben,

dass Einigungen oft mit 4 bis 5 Zeitstunden zu erzielen sind, wenn entsprechende Zuarbeit bzgl. Unterlagen und Daten erfolgt.

 

Bei meinem aktuellen Stundensatz von 190€ zzgl. MwSt. sind 5 Zeitstunden mit einer Investition von 1.130,50€ inkl. Mwst. verbunden.

 

Stand Januar 2024

 

 

Wie Anwälte oft denken

 

 

Meist denken Anwälte in verschiedenen "Angelegenheiten"

- so nennt es das Gesetz.

Der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt, der Zugewinn, die Vermögensauseinandersetzung, der Versorgungsausgleich/Rentenanwartschaftsausgleich, das Scheidungsverfahren, der Verteilung der Haushaltsgegenstände, die Ehewohungszuweisung, usw., usw.

 

Die Krux ist, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

- nach dem in der Regel der Anwalt abrechnet -

für jede Angelegenheit einen eigenen Gegenstandwert ansetzt und mit diesem in die Vergütungstabelle geht.

Sehr komplex und schwer vorhersehbar.
Oft weiß auch der Anwalt erst zum Ende seiner Tätigkeit, was der Gegenstandwert ist.

 

Ein Beispiel:

Der Zugewinnausgleich
Der Wert der als Zugewinn vom anderen Ehegatten gefordert wird, ist der Gegenstandwert dieser Angelegenheit.

 

Wenn ein Ehegatte 40.000€ vom anderen Ehegatten als Zugewinn fordert, entstehen dadurch, wenn eine außergerichtliche Einigung zustande kommt,

für jeden Anwalt 3.399,12€ Gebühren inkl. MwSt. .

(Stand Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Juni 2018).