Gerichtlicher Antrag auf einvernehmliche Scheidung

Oft erreicht mich das Anliegen, "nur geschieden werden zu wollen."

 

In Deutschland kann eine Ehe nur durch einen Antrag beim Familiengericht geschieden werden. Für diesen Antrag besteht Anwaltspflicht.

Der Antrag wird durch einen Ehegatten/eine Ehegattin mittels eines Anwalts/einer Anwältin gestellt.

 

In einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehegatte/die andere Ehegattin im Scheidungsverfahren und Scheidungstermin dem Scheidungsbegehren zustimmen. Rein für diese Erklärung wird kein zweiter Anwalt benötigt.

 

Für diese Form des einvernehmlichen Scheidungsantrags stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Ergänzend wird oft die Frage gestellt, wie weitere inhaltlich eigenständig getroffene Vereinbarung (z.B. Vermögensverteilung, Unterhalt, Umgang, etc.) formal wirksam werden. Auch diese Frage klären wir gerne im Auftragsgespräch.

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und eine gute Zusammenarbeit!

Ihre
Barbara Eiblmaier
Familienmediatorin
Fachanwältin für Familienrecht